Artenschutz: Meldepflicht jetzt auch online

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Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet oder bereits vom Aussterben bedroht. Eine zentrale Ursache liegt im internationalen Handel, bei dem lebende Tiere oder Produkte wie Elfenbein, Pelze, Lederwaren aus Reptilien sowie Möbel oder Instrumente aus geschützten Hölzern gehandelt werden.

Um dem entgegenzuwirken, überwacht der sogenannte Handelsartenschutz den Umgang mit geschützten Arten. Ziel ist es, illegale Entnahmen aus der Natur zu verhindern oder zumindest deutlich einzuschränken. In diesem Zusammenhang gilt für viele Tierarten eine Meldepflicht: Geschützte Tiere müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Auch der Tod oder die Abgabe eines Tieres ist entsprechend zu melden.

Die Stadt Leverkusen stellt hierfür nun ein digitales Verfahren bereit. Über das Kommunalportal können Halterinnen und Halter ihre Tiere online an- oder abmelden. Dabei ist es erforderlich, entsprechende Nachweise zur rechtmäßigen Herkunft der Tiere hochzuladen.

Die Meldepflicht betrifft nahezu alle lebenden Wirbeltiere, die unter Schutz stehen. Ob eine bestimmte Art dazugehört, lässt sich über die WISIA-Datenbank des Bundesamt für Naturschutz überprüfen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Untere Naturschutzbehörde kontrolliert, die regelmäßig Bestände von Tierhaltern und Züchtern überprüft.

Hintergrund dieser Regelungen ist das bereits 1973 verabschiedete Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten regelt. Die Vertragsstaaten passen die Schutzlisten in regelmäßigen Abständen an. In Deutschland bilden das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Bundesartenschutzverordnung die rechtliche Grundlage für den Artenschutz.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Leverkusen/Veröffentlicht am 19.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.