Der Mietspiegel dient als orientierende Übersicht über ortsübliche Mietpreise und soll dazu beitragen, Konflikte bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu vermeiden.
Der qualifizierte Mietspiegel 2023, der vor zwei Jahren in Leverkusen in Kraft getreten war, wurde turnusgemäß fortgeschrieben. Nach Ablauf der bisherigen Laufzeit am 30. November 2025 wird er ab dem 1. Dezember 2025 an die aktuelle Marktsituation angepasst. Grundlage für diese Fortschreibung bildet der Preisindex für die Lebenshaltung privater Haushalte in Deutschland, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt und entsprechend herangezogen wurde.
Vermieter- und Mieterverbände in Leverkusen – der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen und Umgebung e. V. sowie der Mieterverein Leverkusen e. V. – hatten sich gemeinsam mit der Stadt auf die Fortschreibung anhand des Preisindex geeinigt.
Durch dieses Verfahren behält der Mietspiegel weiterhin den Status eines qualifizierten Mietspiegels gemäß § 558d BGB. Damit erfüllt er sämtliche gesetzlichen Anforderungen und es gilt unter anderem die Vermutung, dass die genannten Mietwerte die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegeln.
Die Stadt Leverkusen beauftragte für die Fortschreibung sowie die Aktualisierung des Online-Mietspiegelrechners erneut die DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH aus Hamburg, die bereits für die Erstellung des Mietspiegels 2023 verantwortlich war.
Für den Mietspiegel 2023 wurden die Mieten herangezogen, die im Februar 2023 beziehungsweise zum Stichtag 1. Februar 2023 gezahlt wurden. Der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100) lag im Februar 2023 bei 115,2 und im Februar 2025 bei 120,8. Um die Mietwerte an diese Entwicklung von plus 4,86 Prozent anzupassen, wurden die Beträge der Mietwerttabelle 2023 mit dem Faktor 1,0486 multipliziert.
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 enthält nun diese angepassten Werte. Die Anwendungshinweise sowie die für die Einordnung der Wohnlage maßgebliche Karte blieben unverändert.
Ergänzend wurde ein Hinweis aufgenommen, dass in Leverkusen seit dem 1. März 2025 die Mieterschutzverordnung NRW gilt. Diese legt fest, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen dürfen, solange die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist.
Wie bereits bisher unterscheidet der Mietspiegel die Mietwerte nach Wohnungsgrößen. Ausgangspunkt bleibt die Basismiete einer Normalwohnung. Zusätzlich werden Zu- und Abschläge ausgewiesen, die sich aus dem Baujahr, der Wohnlage sowie gegebenenfalls aus Modernisierungs- und Ausstattungsmerkmalen ergeben.
Die Basismieten bewegen sich je nach Wohnungsgröße zwischen 6,75 Euro und 7,60 Euro pro Quadratmeter Nettokaltmiete. Der Mietspiegel gilt für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Wohnflächen zwischen 20 und 130 Quadratmetern.
Der neue Mietspiegel sowie die Dokumentation der Fortschreibung stehen ab sofort auf der städtischen Website im Bereich Wohnungsmarkt zum kostenlosen Download bereit. Dort kann ebenfalls der aktualisierte Online-Mietspiegelrechner genutzt werden, der eine schnelle und unkomplizierte Ermittlung der Mietpreise in Leverkusen ermöglicht.
Zur Bestimmung der Wohnlage kann die entsprechende Karte im Geoportal der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Bei Nutzung des Online-Rechners ist dieser Schritt jedoch nicht erforderlich, da ein aktuelles Anschriftenverzeichnis integriert ist.
Der Mietspiegel tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft und gilt bis zum 30. November 2027 oder bis zur Veröffentlichung einer neuen Fortschreibung.
Die Stadt Leverkusen bietet keine individuelle Beratung zu Miethöhen an. Solche Beratungsangebote finden sich unter anderem bei folgenden Organisationen:
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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen und Umgebung e. V. (für Mitglieder)
https://www.hausundgrund-leverkusen.de/ -
Mieterverein Leverkusen e. V. (für Mitglieder)
https://www.dmb-mieterverein-leverkusen.de/
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Leverkusen/Veröffentlicht am 28.11.2025
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